ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN BESTEM SP. Z O.O.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden als „GCS“ bezeichnet) definieren die Bedingungen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bestellung, Abholung und Lieferung von Waren zwischen BESTEM Sp. z o.o., nachstehend „Lieferant“ genannt, und der Einheit, die Waren beim Lieferanten bestellt, im Folgenden als „Käufer“ bezeichnet und gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet.
- Alle Lieferungen der Produkte des Lieferanten basieren auf den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestellung des Käufers setzt die Annahme dieser GCS voraus.
- Ein Rücktritt von folgenden AVB darf nur durch schriftliche Zustimmung beider Parteien erfolgen. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser GCS und Vereinbarungen, die vom Käufer und vom Lieferanten geschlossen werden, erfolgen schriftlich unter Androhung der Nichtigkeit.
- Diese GCS gelten nur zwischen Unternehmern gemäß den Bestimmungen der Kunst. 43 (1) des Zivilgesetzbuches und sind auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen gültig.
- Diese GCS sind Bestandteil aller mit dem Lieferanten geschlossenen Kaufverträge und werden dem Käufer auf der Website https://bestem.com.pl zur Verfügung gestellt
PREISE UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Die in den dem Käufer übersandten Preislisten angegebenen Preise sind verbindlich, bis der Lieferant die Änderung schriftlich mitgeteilt hat. Sofern nicht anders vereinbart, in dem Nettowert der Mehrwertsteuer im polnischen Zloty (PLN) der Preis angegeben.
- Der Lieferant muss den Käufer mindestens 14 Tage vor dem geplanten Datum der Preisänderung über jede Preisänderung in der Preisliste informieren. Der neue Preis gilt nicht für Bestellungen, die bereits zur Implementierung angenommen wurden.
- Die im Angebot angegebenen Preise enthalten keine Transportkosten – Incoterms 2010 – FCA-Bedingungen. Auf Wunsch des Kunden können die Preise die Transportkosten (gilt für Lkw-Kompletttransporte) unter den DAP-Bedingungen auf den zwischen den Parteien vereinbarten Ort einschließen. Eine Änderung des Lieferorts der Verpackung durch den Käufer oder die Bestellung von Teillieferungen führt zu einer Korrektur des vereinbarten Preises und erfordert eine E-Mail-Annahme beider Parteien sowie in begründeten Fällen in Papierform.
- Bei der Ausstellung einer Verkaufsrechnung oder einer eventuellen Korrektur dieser Rechnung gelten die Preise ab dem Bestelldatum.
- Bei verspäteter Zahlung und begründeten Zweifeln hinsichtlich der Zahlung und Zahlungsfähigkeit des Käufers sowie bei neuen Käufern ist der Lieferant berechtigt, vom Käufer eine Vorauszahlung für Lieferungen von bis zu 100% des Bruttopreises zu verlangen.
BESTELLUNGEN
- Der Lieferant realisiert den Verkauf seiner Produkte auf der Grundlage einer vom Käufer erteilten Bestellung an das Kundendienstbüro des Lieferanten (im Folgenden als CS bezeichnet). Der Lieferant kann die Bestellung ganz oder teilweise annehmen.
- Die Bestellung sollte schriftlich (E-Mail – bevorzugtes PDF) eingereicht werden und den genauen Namen, die Anschrift des Käufers, das Sortiment, die Menge der bestellten Waren sowie Ort und Datum der Lieferung angeben. Die Daten für die Bestellung müssen mit den Angaben auf der Karte des Auftragnehmers übereinstimmen, die den Anhang Nr. 1 der vorliegenden Verordnung darstellt.
- Eine Person, die im Auftrag des Käufers eine Bestellung aufgibt, ist befugt, einen Vertrag über den Kauf von Waren abzuschließen und diesbezüglich Verbindlichkeiten gemäß der Karte des Auftragnehmers einzugehen, die der Anlage Nr. 1 dieser Geschäftsordnung entspricht.
- Der Käufer erhält eine Bestätigung der Bestellung an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers.
- Der Lieferant haftet nicht für Fehler des Käufers im Inhalt der Bestellung und für die Eignung der bestellten Produkte für den vorgesehenen Zweck.
- Bei überfälligen Zahlungen von mehr als 7 Werktagen, Verspätung von Verzugszinsen oder bei Überschreitung der Zahlung ist der Lieferant berechtigt, neue Bestellungen abzulehnen und alle Bestellungen und Lieferungen des Käufers auszusetzen, bis der Käufer alle Verpflichtungen erfüllt hat.
LIEFERUNGEN
- Die Lieferung der Ware erfolgt auf der Grundlage der in § 3 beschriebenen Bestellung des Käufers. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Lieferung innerhalb der vom Käufer vorgeschlagenen Termine erfolgt. Diese Bedingungen sind jedoch nicht vertraglich garantiert, sie bilden keinen wesentlichen Bestandteil und sind keine Grundlage für die Lieferung etwaige Ansprüche des Käufers gegenüber dem Lieferanten.
- Die Lieferfrist wird jeweils vom Lieferanten festgelegt und vom Käufer in Form einer E-Mail bestätigt.
- Der Lieferant stellt dem Käufer die Ware entsprechend seiner Produktions- und Lieferfähigkeit in Mengen bereit, die individuell zwischen den Parteien vereinbart werden.
- Vom Lieferanten durchgeführte Lieferungen dürfen nur an den Sitz oder die Niederlassung des Käufers erfolgen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Wenn der Käufer die falsche Adresse angibt und der Lieferant die Ware daher an einem falschen Ort liefert oder die Ware aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten zurücksendet, hat der Lieferant das Recht, dem Käufer die durch den Fehler entstandenen Transportkosten in Rechnung zu stellen.
- Bei der Organisation des Transports durch den Lieferanten erfolgt die Lieferung der Ware an den Käufer zum Zeitpunkt der Freigabe nach dem Abladen am Lieferort des Käufers. Mit der Lieferung der Ware gehen alle mit der Ware verbundenen Risiken, einschließlich der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung, auf den Käufer über. Grundlage für die Lieferung von Waren sind die unterzeichneten WZ- und / oder CMR-Domunet.
- Der Beförderer hat das Recht, den Zugang zum Entladeort zu verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug oder die Ladung beschädigt wird oder ein Schaden entsteht. Sowie bei Verkehrsbeschränkungen für einen bestimmten Fahrzeugtyp am Ort der planmäßigen Entladung.
- m Falle der Organisation der Lieferung / des Transports durch den Lieferanten ist der Käufer verpflichtet, die bestellte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen und sie innerhalb von zwei (zwei) Stunden ab dem Zeitpunkt des Eintreffens des Fahrzeugs am Bestimmungsort abzuladen. Für den Fall, dass der Käufer in der vorgenannten Zeit nicht entladen wurde, trägt er die Kosten für die Fahrzeugstilllegung.
PERSON EIGENE EMPFÄNGE
- Der Käufer hat die Möglichkeit, selbst bestellte Waren abzuholen.
- Der Wunsch, eine eigene Abholung durch den Käufer abzugeben, sollte immer im Inhalt der Bestellung angegeben sein und der CS vor der geplanten Abholung die Daten der zur Abholung befugten Person übermitteln.
- Die vom Käufer ersetzten Transportmittel sollen den Transport der gesamten Bestellung gewährleisten und eine sichere Verladung der Ware gewährleisten. Für den Fall, dass die sichere Verladung unmöglich ist oder der technische Zustand der beförderten Transportmittel Zweifel aufkommen lässt, kann der Lieferant die Verladung der Ware verweigern und den Kunden unverzüglich informieren.
- Der Käufer haftet für den angemessenen Schutz der auf dem Fahrzeug befindlichen Ladung.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzuholen. Bei einem Eingang der Lieferung um mehr als 3 Werktage ab dem Zeitpunkt der bestätigten Bereitschaft ist der Lieferant berechtigt, die Kosten für die Lagerung der Waren in Höhe von mindestens 20 PLN netto pro Palette für jeden begonnenen Lagertag zu berechnen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die Zahlungsbedingungen, sowohl allgemeine als auch Einzelbestellungen, werden in den Kaufvertrag zwischen dem Lieferanten und dem Käufer aufgenommen. Die Zahlungsfrist wird jeweils in Kalendertagen ermittelt und ab Rechnungsdatum gezählt.
- Der Zahlungstermin des Käufers ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Bankkonto des Lieferanten, der jeweils auf der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben ist.
- Bei verspäteter Zahlung ist der Lieferant berechtigt, ohne weitere Aufforderung gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen, die am Rechnungszahlungstag (jährlich) gültig sind. Verzugszinsen werden ab dem Tag berechnet, der auf den Tag folgt, an dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist.
- Bei verspäteter Zahlung oder berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers hat der Lieferant (ohne Verletzung seiner sonstigen Rechte) das Recht, nach seinem Ermessen Vorauszahlungen und / oder Vorauszahlungen für noch nicht erfolgte Lieferungen zu 100% des Bruttopreises zu verlangen.
- Der Lieferant akzeptiert keine Vergleiche in Form von Entschädigungen.
BEDINGUNGEN FÜR DIE LAGERUNG DER ERZEUGNISSE
- Das Produkt sollte auf Paletten gelagert und so gelagert werden, dass es vor Feuchtigkeit, Wasser, Flecken, Schmutz und Beschädigungen geschützt ist.
- Für die Lagerung vorgesehene Räumlichkeiten sollten trocken und luftig sein, ohne Seitengerüche (z. B. muffig), mit trockenen und nicht staubenden Böden. Der Abstand zu den Heizgeräten sollte einen vollständigen Schutz der Ware vor Austrocknung, Verzug und Leistungsverlust gewährleisten.
- Lagerbedingungen für Pappe: Temperatur 5 – 30 ° C, Luftfeuchtigkeit 27 – 65% WW (Klimaanlage sollte verwendet werden, wenn Temperatur und Luftfeuchtigkeit nicht den Richtlinien entsprechen).
- Nach vorheriger Absprache mit dem Kundendienstbüro dürfen ursprünglich geschützte Paletten gestapelt werden.
BESCHWERDE UND LACKS IN DER LIEFERUNG
- Beschwerden werden vom Empfänger schriftlich gemeldet (mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels zusammen mit den angefügten Fotos / Formeln) und mit Daten, die die Identifizierung einer bestimmten Lieferung ermöglichen (z. B. Etikett / Palettenkarte, Index, Produktname, Bestellnummer, Liefertermin usw.).
- Reklamationen in Bezug auf die verkaufte Ware werden berücksichtigt, nachdem sie vom Käufer ordnungsgemäß dokumentiert wurden.
- Die Einreichung einer Reklamation berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung für die gelieferte Ware oder einen Teil davon zurückzuhalten.
- Das Produkt (Produkt), das nicht beanstandet werden kann, wird gemäß den vom Empfänger genehmigten Konstruktions- und technischen Lieferbedingungen hergestellt. Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Lagerung der Ware durch den Käufer verursacht werden.
- Bei quantitativen Mängeln der Verpackung sollte der Empfänger dies innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung melden.
- Bei qualitativen Unstimmigkeiten sollte die Reklamation sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate ab dem Tag der Lieferung / dem Tag der Lieferung gemeldet werden. Der Empfänger sollte zu diesem Thema ein Beschwerdeprotokoll schreiben und dieses per E-Mail an den Lieferanten senden, um Muster des beworbenen Produkts zu senden.
- Wenn eine Beschwerde nicht innerhalb der oben genannten Termine eingereicht wird, verliert der Käufer das Reklamationsrecht.
- Die Gültigkeit der Reklamation sollte vom Lieferanten geprüft werden. Der Empfänger sollte in unverändertem Zustand Zugriff auf die Verpackung gewähren. Die Entscheidung über die Beilegung der Reklamation sollte vom Lieferanten spätestens 14 Tage nach dem Datum seiner Einreichung getroffen werden.
- Bis zur endgültigen Prüfung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die beanstandete Ware (gemäß den Richtlinien) so zu lagern, dass mögliche Schäden oder Mängel vermieden werden.
- Wenn die Reklamation berechtigt ist, ist der Lieferant verpflichtet, das Produkt unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum der Annahme der Reklamation) zu ersetzen oder zu reparieren oder eine andere für beide Parteien akzeptable Lösung zu vereinbaren. Die Verfolgung einer Beschwerde auf die oben genannte Weise schließt die Möglichkeit eines weiteren Schadens, insbesondere eines Gewinnausfalls, aus. Jede Haftung des Lieferanten ist auf den Nettowert der mangelhaften Ware beschränkt.
- Die Anzahl der beschädigten / fehlerhaften / fehlenden Waren unter 1% ist nicht der beanstandungspflichtige Status. Die vorgenannten Regelungen bestimmen umfassend die Haftung des Lieferanten für Mängel der Ware.
- Die vorgenannten Regelungen bestimmen umfassend die Haftung des Lieferanten für Mängel der Ware.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Der Käufer verpflichtet sich, den Lieferanten unverzüglich schriftlich über jede Änderung seiner Daten auf der Karte des Auftragnehmers zu informieren, die die Anlage Nr. 1 dieser GCS darstellt.
- Bei inhaltlichen Abweichungen der Bestimmungen des Vertrages wird davon ausgegangen, dass die Bestimmungen des Geschäftsvertrages den GCS überlegen sind. Der Käufer schließt hiermit die Geltung seiner eigenen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen bei der Vertragsabwicklung mit dem Lieferanten aus.
- Der Lieferant und der Käufer werden sich bemühen, Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung der oben genannten Verträge ergeben, beizulegen. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Posen.
- In Angelegenheiten, die nicht in diesen GCS enthalten sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts.
- Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Lieferanten in Kraft und gelten für Bestellungen, die nach diesem Datum aufgegeben werden.
IM EINKLANG MIT DER NATUR
Wir sind ein sozial verantwortliches Unternehmen. Wir sind lokal eingebunden und fördern pro-ökologische Verhaltensweisen und Einstellungen. Wir schaffen für Sie im Einklang mit der Natur.